Lust großzügig zu sein? Aufrunden im Netto

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Der Name Tagesgruppe „Völkchen“ ...
… resultiert sowohl aus der Nähe zum „Platz der Völkerfreundschaft“, als auch aus der multikulturellen Zusammensetzung der Tagesgruppe an sich.

Die Tagesgruppe ist eine Maßnahme der Jugendhilfe und gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII). Konzeptionell ist sie zwischen Sozialer Gruppenarbeit und Heimerziehung angesiedelt. Die Tagesgruppe ist in der Regel dann die geeignetste Hilfemaßnahme, wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Maßnahmen nicht mehr abgedeckt werden kann, und mit ihrer Installation eine Heimunterbringung vermieden wird. Kinder und Jugendliche, welche in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit Schulschluss und endet am Abend.

Unsere rechtlichen Grundlagen:

  • das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz den §§ 22-26 SGB VIII (KJHG)
  • das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Die Rechte der Kinder spielen in allen unseren Einrichtungen eine großen Rolle. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention
  • das Sachsen-Anhaltinische Bildungsprogramm Bildung: elementar – Bildung von Anfang an
  • die Benutzersatzung der Stadt Halle
  • die Satzung des „Kinder- und Jugendhaus“ e.V.