Wir heißen Sie herzlich willkommen auf den Seiten der „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ in Halle/Saale.
Auf dieser Seite können Sie sich über unsere pädagogische Arbeit und über unsere Angebote informieren.
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Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist der § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) in Verbindung mit dem § 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan). Um eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufzunehmen und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen.
Unsere Arbeit ist an keinen festen Standort gebunden. Sie findet sowohl im Haushalt der Familie, des Kindes / Jungendlichen bzw. jungen Erwachsenen, als auch in unseren Räumlichkeiten und im Sozialraum statt.
Im Fokus bei dieser Hilfeform steht das Kind / der Jugendliche als Einzelperson in Verbindung mit seinem Familiensystem und seinem sozialen Umfeld.
Diese Hilfeform bietet Unterstützung für Familien mit unterschiedlichen erzieherischen Bedarfen, mit Erziehung- und/oder Beziehungsproblemen und/oder mit niedrigem Selbsthilfepotential.
Zielgruppe dieses Unterstützungsangebotes sind Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten und/oder erheblichen Gefährdungspotential und sozial benachteiligte Jugendliche, welche kaum eine Integrationsmöglichkeit haben. Das Familiensystem gilt als Kooperationspartner, die Arbeit mit ihm spielt aber eher eine untergeordnete Rolle.
Im Fokus bei dieser Hilfeform steht der junge Volljährige als Einzelperson in Verbindung mit seinem Familiensystem und seinem sozialen Umfeld.
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)