Lage und Kontakt“

Züricher Straße 14
06128 Halle(Saale)

Festnetz           03 45/  1 31 96 21
Fax                      03 45/ 1 31 96 28

E-Mail: tagesgruppe-voelkchen@kjhev.de

Hr. Teschmer – 01 57/ 57 07 90 49
Fr. Pommer    – 01 57/ 55 08 80 54
Fr. Krüger       – 01 57/ 51 23 95 74
Hr. Götz           – 01 78/ 9 11 61 50


Öffnungszeiten:

    • von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr (bis 10 Jahre)
    • von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr (bis 12 Jahre)
    • Ferien von 9.30 Uhr bis16.00 Uhr

Der Bereich Tagesgruppe „Völkchen“ befindet sich in Trägerschaft beim „Kinder- und Jugendhaus e.V.

Richtet sich Ihr Anliegen an diesen, kontaktieren Sie ihn bitte direkt unter den Kontaktdaten des Trägers


Der Name Tagesgruppe „Völkchen“ ...
… resultiert sowohl aus der Nähe zum „Platz der Völkerfreundschaft“, als auch aus der multikulturellen Zusammensetzung der Tagesgruppe an sich.

Die Tagesgruppe ist eine Maßnahme der Jugendhilfe und gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII). Konzeptionell ist sie zwischen Sozialer Gruppenarbeit und Heimerziehung angesiedelt. Die Tagesgruppe ist in der Regel dann die geeignetste Hilfemaßnahme, wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Maßnahmen nicht mehr abgedeckt werden kann, und mit ihrer Installation eine Heimunterbringung vermieden wird. Kinder und Jugendliche, welche in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit Schulschluss und endet am Abend.

Unsere rechtlichen Grundlagen:

  • das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz den §§ 22-26 SGB VIII (KJHG)
  • das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Die Rechte der Kinder spielen in allen unseren Einrichtungen eine großen Rolle. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention
  • das Sachsen-Anhaltinische Bildungsprogramm Bildung: elementar – Bildung von Anfang an
  • die Benutzersatzung der Stadt Halle
  • die Satzung des „Kinder- und Jugendhaus“ e.V.
  • §27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
  • §32 SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in einer Tagesgruppe
  • §36 SGB VIII Hilfeplanung


Ziele

  • Verbleib des Kindes im familiären Bezugssystem zu ermöglichen
  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
  • die Vermeidung von stationären Aufenthalten
  • verbesserte Bedingungen für die Erziehung innerhalb der Familie schaffen
  • die Entlastung der Familien, ohne sie aus der Verantwortung für das Kind zu entlassen
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern
  • Förderung der Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen
  • Werteorientierung, Wertevermittlung
  • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien und von adäquaten Verhaltensweisen zur Ausübung
  • veränderter Selbstkompetenz
  • Stärkung der Lebensbewältigungskompetenz
  • Kooperation zwischen Schule, Elternhaus und Hilfeerbringer
  • Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit


Aus unserem Angebot

  • intensivpädagogische Tagesgruppenarbeit
  • tägliche Reflexion des Verhaltens
  • kontinuierliche Arbeit mit dem Elternhaus
  • thematische Elternnachmittage
  • geschlechtsspezifische Arbeit
  • lebenspraktische Förderung zur Bewältigung des Alltages
  • Einzelförderung
  • Hausaufgabenbetreuung und regelmäßiger Kontakt zur Schule
  • spiel- und sportpädagogische Aktivitäten
  • erlebnispädagogische Angebote
  • bildnerisches, textiles, musisch-kreatives Gestalten
  • Rollenspiele
  • sprachliche Förderung
  • Integration von Kindern/ Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • eigenverantwortliche, kreative Gestaltung von Freizeit
  • Einbindung in den Sozialraum


Zielgruppe

  • schulpflichtigen Kinder und Jugendliche im Alter von 6-12 Jahren
  • Betreuung in altersspezifischen Kleinstgruppen