Ansprechpartner

Gesetzliche Grundlagen

  • §27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
  • §32 SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in einer Tagesgruppe
  • §36 SGB VIII Hilfeplanung

Ziele

  • Verbleib des Kindes im familiären Bezugssystem zu ermöglichen
  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
  • die Vermeidung von stationären Aufenthalten
  • verbesserte Bedingungen für die Erziehung innerhalb der Familie schaffen
  • die Entlastung der Familien, ohne sie aus der Verantwortung für das Kind zu entlassen
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern
  • Förderung der Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen
  • Werteorientierung, Wertevermittlung
  • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien und von adäquaten Verhaltensweisen zur Ausübung
  • veränderter Selbstkompetenz
  • Stärkung der Lebensbewältigungskompetenz
  • Kooperation zwischen Schule, Elternhaus und Hilfeerbringer
  • Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit

Aus unserem Angebot

  • intensivpädagogische Tagesgruppenarbeit
  • tägliche Reflexion des Verhaltens
  • kontinuierliche Arbeit mit dem Elternhaus
  • thematische Elternnachmittage
  • geschlechtsspezifische Arbeit
  • lebenspraktische Förderung zur Bewältigung des Alltages
  • Einzelförderung
  • Hausaufgabenbetreuung und regelmäßiger Kontakt zur Schule
  • spiel- und sportpädagogische Aktivitäten
  • erlebnispädagogische Angebote
  • bildnerisches, textiles, musisch-kreatives Gestalten
  • Rollenspiele
  • sprachliche Förderung
  • Integration von Kindern/ Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • eigenverantwortliche, kreative Gestaltung von Freizeit
  • Einbindung in den Sozialraum

Zielgruppe

  • schulpflichtigen Kinder und Jugendliche im Alter von 6-12 Jahren
  • Betreuung in altersspezifischen Kleinstgruppen

Öffnungszeiten

  • von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr (bis 10 Jahre)
  • von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr (bis 12 Jahre)
  • Ferien von 9.30 Uhr bis16.00 Uhr